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Informationen zur Warnwestenpflicht in Deutschland
Seit dem 1. Juli 2014 gilt die Warnwestenpflicht in Deutschland. Jeder PKW-, LKW- und Busfahrer in Deutschland ist verpflichtet, Warnwesten im Fahrzeug mit sich zu führen. Auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift zur Anzahl der Warnwesten in einem Fahrzeug gibt, empfehlen wir dringend für jeden Sitzplatz auch eine Warnweste mitzuführen. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls können Sie die Sicherheit Ihrer Passagiere massiv erhöhen. Das Bußgeld für einen Verstoß gegen die Warnwestenpflicht beträgt in Deutschland 15,- Euro.
Übersicht: Warnwestenpflicht im Ausland
Land | Warnwestenpflicht | Bußgeld | Details |
---|---|---|---|
Belgien | Ja, seit 01.02.2007 | 50 Euro (im Einzelfall höhere Strafen möglich) | kein besonderer technischer Standard gefordert / Kontrollzeichen EN 471 empfohlen; Motorradfahrer und Führer von Kfz müssen bei Verlassen des Fahrzeugs nach einer Panne oder einem Unfall auf einer Autobahn oder Schnellstraße/Kraftfahrstraße oder einer anderen Straße, auf der Halten oder Parken verboten ist, Warnwesten tragen |
Bulgarien | Ja, seit 01.02.2007 | nicht bekannt | nicht bekannt, es wird daher eine Warnweste mit Kontrollzeichen EN 471 empfohlen; bei Verlassen des Fahrzeugs nach einer Panne oder einem Unfall auf einer Autobahn sind Warnwesten zu tragen |
Finnland | Ja | keins | Pflicht, Warnkleidung zu tragen, gilt bei Dunkelheit für alle Fußgänger - damit auch für Fahrer, die Ihr Fahrzeug verlassen (müssen) |
Frankreich | Ja, seit 1. Juli 2008 | ein Bußgeld von € 135,- Euro (€ 90,- bei schneller Zahlung) | In allen Fahrzeugen mit min. 4 Rädern muss eine Warnweste so mitgeführt werden, dass der Fahrer sofort auf sie zugreifen kann. Denn in Notfällen hat der Fahrer die Warnweste vor Verlassen des Fahrzeugs anzuziehen. Dieses gilt nicht nur nachts oder bei schlechter Sicht, sondern bei jeden Licht- oder Sichtverhältnissen |
Italien | Ja, seit 01.04.2004 | Nichtanlegen € 33,60 - € 137,55 | Warnbekleidung / Kontrollzeichen EN471 ist nicht unbedingt erforderlich / erlaubt ist Warnbekleidung in orange, gelb oder rot Bei Verlassen eines liegen gebliebenen Fahrzeugs mit mehr als zwei Rädern ist bei Nacht oder schlechter Sicht auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften Warnkleidung zu tragen. Ausgenommen von der Pflicht sind Motorradfahrer. Jedoch müssen Radfahrer außerorts bei Nacht und in Tunneln eine Warnweste tragen. |
Kroatien | Ja, seit 01.01.2006 | Nichtanlegen - steht derzeit noch nicht fest | Warnweste / Kontrollzeichen EN 471 (Erlaubt sind die Farben gelb, orange, rot) Fahrer oder andere Autoinsassen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs nach einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen oder Autobahnen Warnwesten tragen. Die Warnwestenpflicht gilt nach Panne oder Unfall auch für Motorradfahrer (!). |
Litauen | Ja | derzeit nicht bekannt | In allen Fahrzeugen müssen Warnwesten mitgeführt werden. |
Luxemburg | Ja, seit 1. Juni 2008 | derzeit nicht bekannt | Warnwesten Warnweste / Kontrollzeichen EN 471 (Erlaubt sind die Farben gelb, orange, rot) Motorradfahrer und alle Autoinsassen müssen auf Autobahnen bei Verlassen ihres Fahrzeugs nach einer Panne/ einem Notfall eine Warnweste tragen. Auf Landstraßen außerorts müssen auch Fußgänger, die auf der Fahrbahn laufen, bei schlechter Sicht und bei Dunkelheit eine Warnweste tragen. Die Warnwestenpflicht gilt jedoch nicht auf Rad- und Fußgängerwegen. |
Montenegro | Ja | derzeit nicht bekannt | Fahrer von Kfz, die Ihr Fahrzeug auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Während der Fahrt muss die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes gezogen werden. |
Norwegen | Ja, aber nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, seit 1.03.2007 | nicht bekannt | Warnweste mit Kontrollzeichen EN 471 Die Warnweste muss im Fahrzeug in Reichweite des Fahrers mitgeführt werden. Muss der Fahrer sein Fahrzeug auf der Fahrbahn oder auf der Standspur einer Schnellstraße / Autobahn wegen einer Panne, einem Unfall oder anderem Problem anhalten und aussteigen, hat er eine Warnweste zu tragen. Fahrer von Mietwagen unterliegen ebenfalls dieser Pflicht, so dass auch ausländische Mieter für das Vorhandensein einer Warnweste im Mietwagen verantwortlich sind. |
Österreich | Ja, seit 01.05.2005 | Nichtmitführen € 14 / Nichtanlegen € 14 bei Organmandat vor Ort (bis zu € 2.180 Verwaltungsstrafe bei Anzeige möglich) | Warnbekleidung / Kontrollzeichen EN471 (= Warnweste, reflektierende Steifen in Hosenträgerform, Overall jeweils in den Farben gelb, orangerot oder rot) Ein Fahrer muss bei Verlassen des Fahrzeugs Warnbekleidung tragen, wenn er ein Pannendreieck aufstellt oder sich auf dem Fahr-/Standstreifen einer Autobahn oder Autostraße aufhält. Motorradfahrer sind von der Pflicht ausgenommen. |
Polen | Jede Person, die außerhalb geschlossener Ortschaften in der Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen an Straßen läuft, muss eine Warnweste tragen. | nicht bekannt | - |
Portugal | Ja, aber nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge; seit 25.06.2005 | Nichtmitführen € 60 (- €300) / Nichtanlegen € 120 - € 600 | Warnbekleidung / Kontrollzeichen EN471 (Erlaubt ist Warnbekleidung in orange, pink und grün) Fahrer muss Warnkleidung im Pkw mitzuführen und bei Verlassen des Kfz auf Autobahnen und auch auf Landstraßen tragen, wenn das Warndreieck benutzt werden muss (Fahrzeug steht wegen Panne, Unfall Ladungsverlust etc. auf der Straße und ist von anderen Verkehrsteilnehmern – tagsüber oder nachts - erst aus einer Entfernung von weniger als 100 m leicht zu erkennen). |
Rumänien | Ja, aber nur für Fahrzeuge über 3,5 t zGG | nicht bekannt | Eine Warnweste muss in Fahrzeugen über 3,5 t zGG mitgeführt werden und am Tag oder in der Nacht beim Verlassen des Fahrzeugs getragen werden. |
Schweden | in Planung | - | - |
Serbien | Ja, seit 11.12.2009 | Nichtanlegen € 32,- | Warnkleidung ist im Pkw mitzuführen und vom Fahrer oder Mitfahrer beim Verlassen des Kfz auf offener Straße zu tragen. Diese Verpflichtung gilt auch für Bus- und Lkw-Fahrer. Nachts oder bei schlechter Sicht müssen auch Personen, die ein Fuhrwerk mit sich führen oder eine Gruppe von Personen begleiten, ein Warnweste tragen. |
Slowakei | Ja | 50 - 150 Euro | gelbe, rote, grüne und orange Warnwesten mit weißen reflektierenden Streifen nach Standard EN 471 sind erlaubt. Alle Kfz (auch Motorräder) müssen außerhalb geschlossener Ortschaften Warnwesten mitführen. Jede Person, die das Fahrzeug bei Panne, Reifenschaden oder Unfall verlässt, muss eine Warnweste tragen. |
Slowenien | Ja | nicht bekannt | Jede Person, die ein Fahrzeug bei Panne, Reifenschaden oder Unfall auf der Autobahn verlässt, muss eine Warnweste tragen. Die Warnwestenpflicht gilt jedoch nicht für Motorräder. |
Spanien | Ja, seit 24.07.2004 | Nichtanlegen € 91 | Warnbekleidung / Kontrollzeichen EN471. Fahrer müssen bei Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen oder Straßen außerorts Warnkleidung tragen. |
Tschechien | Ja | nicht bekannt | Warnwesten sind in jedem Kraftfahrzeug mitzuführen. |
Ungarn | ja, seit 01.01.2008 | nicht bekannt | Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fußgänger, die auf der Straße oder Seitenstreifen gehen, eine Warnweste tragen. Dieses gilt auch für alle Personen, die bei einer Autopanne das Fahrzeug verlassen. |
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Quelle: "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de"
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